Grundstücksbewertung - Verkehrswert vom Grundstück ermitteln
So funktioniert es!
Der Erwerb eines Grundstücks stellt für viele Menschen ein einmaliges Ereignis in ihrem Leben dar. Da dabei meist größere Summen im Spiel sind, sollte die Liegenschaft vor dem Kauf einer genauen Prüfung unterzogen werden. Dieser Fachbeitrag erklärt, worauf es bei der Grundstückswertermittlung ankommt.

Ist ein ansprechendes Grundstück gefunden, bedarf es dessen fachkundiger Bewertung, um die Angemessenheit des Kaufpreises zu überprüfen. Nachstehend eine Auflistung jener Faktoren, die wichtig sind, wenn man ein Grundstück schätzen lassen will.
Der Bodenrichtwert wird von den Gutachterausschüssen aus getätigten Verkäufen ermittelt. Es handelt sich dabei um die Berechnung vergangenheitsbezogener Durchschnittswerte, welche kurzfristige Tendenzen am Immobilienmarkt nicht abbilden.

- Grundstücksart (erschlossen, nicht erschlossen)
- Beschaffenheit (z.B. Hanglage), Himmelsausrichtung
- Lage (straßenseitig etc.)
- Art und Zustand des Untergrunds
- Bebauungsplan oder Gültigkeit des §34 BauGB
- Belastungen im Grundbuch
- Altlasten- und Baulastenfreiheit
- Kampfmittelrückstände
- Außen- oder Innenbereich
Individuelle Faktoren
- Besiedlungsdichte
- Gesundheitsrelevante Kriterien
- Soziale Brennpunkte
Die Art der Verkehrswertermittlung (aktuelle Marktwert-Feststellung) hängt von der genauen Anforderung ab. Bei einem Immobilienverkauf reicht oft eine Bewertung durch den Makler. Bei Erbschaftsangelegenheiten, Finanzverfahren oder Scheidungsauseinandersetzungen ist es meist erforderlich, dass ein Immobiliensachverständiger beauftragt wird, für jedes zur Diskussion stehende Grundstück ein Immobiliengutachten zu erstellen, um den Verkehrswert/Grundstück ermitteln zu können.

- Auszug aus dem Bebauungsplan
- Aktueller Grundbuchauszug
- Lageplan
- Flurkarte
- Baulastenverzeichnis
- Altlastenkataster
- Bescheinigung über Erschließungsbeiträge
Im Gegensatz zur kostenlosen Immobilienbeurteilung im Zuge eines Verkaufs handelt es sich bei einem Verkehrswertgutachten um eine kostenpflichtige Bewertung von Immobilien durch einen Gutachter. Dieser Nachweis wird fallweise bei Erbschafts- oder Scheidungsauseinandersetzungen, zur Vorlage bei Banken und Versicherungen, bei finanzbehördlichen Angelegenheiten, zur Feststellung des Betriebsvermögens, zur Neubewertung von Immobilienportfolien sowie bei Zwangsversteigerungen benötigt, kann aber auch als Vorbereitung für einen Verkaufsfall interessant und hilfreich sein.
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