Immobilienbewertung für die Erbschaftssteuer-Berechnung
durch die Sachverständigengemeinschaft Wulf & Kollegen
Für die Erbschaftssteuer bei Immobilien ist der Verkehrswert von höchster Wichtigkeit. Nach ihm richtet sich die Höhe der im Falle einer Erbschaft zu entrichtenden Steuer. Als Ihre Sachverständigen ermitteln wir professionell den aktuellen Verkehrswert Ihrer Immobilie.
Warum eine Immobilienbewertung bei einer Erbschaft so wichtig ist
Im Falle einer Erbschaft ist eine Immobilienbewertung durch einen vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen das beste Mittel, um Sie vor einer zu hohen Steuerlast zu schützen. Denn wie in so vielen Situationen möchten die Finanzämter auch im Vererbungsfall seinen Teil vom Kuchen abhaben. Das vererbte Vermögen, darunter auch Immobilien, werden daher besteuert und die sogenannte Erbschaftssteuer ist zu entrichten. Die Höhe dieser Steuer richtet sich im Fall von vererbten Immobilien nach deren aktuellen Verkehrswert. Hierbei handelt es sich um den Preis, den das betreffende Objekt zum aktuellen Zeitpunkt bei einem Verkauf unter normalen Umständen erzielen könnte. Aber Achtung: Dieser Wert ist nicht zu verwechseln mit den Werten, mit denen Immobilien auf den Internetportalen angeboten werden.
Liegt kein aktuelles Verkehrswertgutachten für die Erbschaft einer Immobilie vor, legt das Finanzamt den Verkehrswert in der Regel durch eine Schätzung fest. Diese fällt jedoch in vielen Fällen deutlich zu hoch aus. Somit fällt die Erbschaftssteuer durch die Bewertung der Immobilie durch das Finanzamt zu hoch aus. Ihnen als Erbe entsteht dadurch ein finanzieller Nachteil. Dies müssen Sie jedoch nicht hinnehmen.
Lassen Sie zur Berechnung der Erbschaftssteuer eine Immobilienbewertung von unseren zertifizierten Sachverständigen durchführen, kann dadurch die Höhe der Erbschaftssteuerzahlung in den meisten Fällen erheblich gesenkt werden. Lassen Sie daher einen unserer Gutachter für Immobilien bei einer Erbschaft eine professionelle Verkehrswertermittlung durchführen, damit Sie nicht zu viel an das Finanzamt abführen müssen.
Wertermittlung, Immobilie und Erbschaft: so viel nimmt Ihnen der Staat im Falle einer Erbschaft ab
Die Bewertung von Immobilien für die Erbschaftssteuer-Berechnung kann Ihnen im günstigsten Fall viele Tausend Euro an Steuern sparen. Denn je nachdem, wie hoch der Wert der Immobilie ist, greift das Finanzamt den Erben sehr tief in die Tasche. Neben dem aktuellen Verkehrswert spielt der Grad der Verwandtschaft eine wichtige Rolle bei der Ermittlung der Erbschaftssteuer. Der Erbschaftssteuer-Satz wird umso höher, je geringer der Grad der Verwandtschaft und je höher der Verkehrswert der Immobilie ist. Es kommen in der Praxis Sätze von 7 Prozent bis hin zu satten 50 Prozent zur Anwendung.
Daher lohnt es sich in vielen Fällen, ein Wertgutachten für ein Haus bei einer Erbschaft anfertigen zu lassen. Die von uns ausgestellten Gutachten sind selbstverständlich gerichtsfest und werden von den Finanzämtern für die Berechnung der Erbschaftssteuer akzeptiert.
Kosten für die Immobilienbewertung für die Erbschaftssteuer-Berechnung
Wie hoch die Kosten für einen Gutachter für Immobilien bei einer Erbschaft sein werden, richtet sich in erster Linie nach dem Verkehrswert der zu bewertenden Immobilie. Eine genaue Aufschlüsselung der Kosten können Sie der Honorartabelle auf unserer Homepage entnehmen. Bei weiteren Fragen zu den entstehenden Kosten stehen wir Ihnen selbstverständlich auch gerne persönlich zur Verfügung.
Ist das zu erstellende Verkehrswertgutachten überdies notwendig als Grundlage für eine Nachlassregelung und die Verteilung des Vermögens unter den Erben, können die Kosten hierfür zudem regelmäßig von der Steuer abgesetzt werden. Somit genießen Sie durch die Erstellung eines solchen Gutachtens im Falle einer Erbschaft weitere steuerliche Vorteile. Details dazu erfahren Sie von Ihrem Steuerberater.
Bewertung von Immobilien für die Erbschaftssteuer: in Hamburg und bundesweit
Als Sachverständigengemeinschaft erstellen wir Ihre Immobilienbewertung für die Erbschaftssteuer-Berechnung sowohl im Raum Hamburg und in Schleswig-Holstein als auch im gesamten Bundesgebiet. Gerne realisieren wir für Sie in dringenden Fällen eine kurzfristig Terminvergabe für die Verkehrswertermittlung. Schreiben Sie uns eine E-Mail, rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular, um einen Termin mit uns zu vereinbaren oder um weitere Informationen zur Immobilienbewertung bei einer Erbschaft zu erhalten.