HONORARTABELLE

Sachverständigengemeinschaft Wulf & Kollegen

Nachfolgende Honorarrichtlinie des BVS dient als Grundlage für die Berechnung unseres Honorars. Im Rahmen der Erstberatung ermitteln wir den notwendigen Leistungsumfang für Sie, sodass Leistung und Preis somit stets genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.

Grundstücke
Eigentumswohnungen
Wert €Honorar bis €
bis 150.000,001.500,00
200.000,001.600,00
250.000,001.700,00
300.000,001.800,00
350.000,001.900,00
400.000,002.000,00
450.000,002.100,00
500.000,002.200,00
750.000,002.500,00
1.000.000,002.800,00

 

Grundstücke
Eigentumswohnungen
Wert €Honorar bis €
1.250.000,003.100,00
1.500.000,003.400,00
1.750.000,003.700,00
2.000.000,004.000,00
2.250.000,004.300,00
2.500.000,004.600,00
3.000.000,005.000,00
3.500.000,005.400,00
4.000.000,005.700,00
4.500.000,006.100,00

 

Grundstücke
Eigentumswohnungen
Wert €Honorar bis €
5.000.000,006.500,00
7.500.000,008.400,00
10.000.000,0010.100,00
12.500.000,0011.800,00
15.000.000,0013.500,00
17.500.000,0015.200,00
20.000.000,0016.900,00
22.500.000,0018.600,00
25.000.000,0020.300,00
über 25.000.000,0022.000,00

 

Für besondere Leistungen wie die Beschaffung von Unterlagen, örtlichen Aufnahmen der Gebäude und Aufmaß, Erstellung oder Ergänzung von Plänen und Skizzen ist ein Zuschlag von 20 % bis 50% je Aufwand und Schwierigkeit zu berücksichtigen.
Arbeiten unter erschwerten Bedingungen werden mit einem Zuschlag von 50 % berücksichtigt (Gefahren-, Schmutzzulage).
Das Honorar berechnet sich auf den durch Abschläge (Instandhaltungsstau, anstehende Reparaturen, Lasten, Freilegungskosten) ungekürzten Wert des Bewertungsobjekts.
Nebenkosten wie Telefon, Port, Fahrtkosten etc. werden gesondert nach Aufwand abgerechnet.
Fahrtkosten für einen PKW werden mit 0,70 Euro je gefahrenen Kilometer abgerechnet. Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmittel werden mit den nachgewiesenen Kosten berechnet.
Die Erstellung von mehr als zwei Gutachtenausfertigungen wird mit 0,80 Euro je Seite berechnet.
Alle Angaben zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Wird ein beauftragtes Gutachten vorzeitig abgebrochen aus Gründen, die der Sachverständige nicht zu vertreten hat, werden die bis dahin eingesetzte Zeitaufwand sowie die bis dahin angefallenen Kosten berechnet.

Berücksichtigung von Besonderheiten:

BesonderheitKorrekturfaktorBemerkung
mehrere Wertermittlungsstichtage beim Zusammenfallen von Qualitäts- und Wertermittlungsstichtag: nur einmal den Faktor pro Datum
pro weiteren Stichtag+ 20% bis
+ 50%
 
mehrere Qualitätsstichtage  
pro weiteren Stichtag+ 20% bis
+ 50%
 
Rechte am Grundstück  
Erbbaurecht+ 40%nur für die Wertermittlung eines Erbbaurechts oder eines mit Erbbaurecht belasteten Grundstücks
Wegerecht+ 20% 
Leitungsrecht+ 20% 
Wohnungsrecht+ 30% 
Nießbrauchsrecht+ 30% 
Überbau+ 30%